Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten, soweit die Vertragsparteien nicht
ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Einkaufsbedingungen des
Käufers sind für den Verkäufer nicht verpflichtend, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Eine Verpflichtung zur Leistungserfüllung,
insbesondere die Einhaltung vorgeschlagener Termine, entsteht erst nach
schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart,
gelten folgende Zahlungsbedingungen: 8 Tage 2%/14 Tage netto ohne Abzug. Der
Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger
Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ist der Käufer mit
der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so kann der
Verkäufer neben dem ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechten insbesondere den
ganzen offenen Kaufpreisrest fällig stellen und ab Fälligkeit Verzugszinsen in
der Höhe von 10% über dem Nationalbankdiskontsatz verrechnen. Wechsel und
Schecks werden nur zur Verrechnung angenommen und es gehen die mit Ausstellung
und Diskontierung verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Werden nach
Vertragsabschluss Umstände dem Verkäufer bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers zu mindern geeignet sind, hat der Verkäufer das Recht, sämtliche
offenen Forderungen fällig zu stellen und die Auslieferung bis zur
Sicherstellung der Kaufpreiszahlung aufzuschieben. Für jeden, mit einer
schriftlichen Bestellung erteilten Auftrag, verrechnen wir einen Stornobetrag
von 30% der Nettoauftragssumme.
Lieferung: Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der
vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom
Parteienwillen unabhängiger Umstände wie beispielsweise alle Fälle höherer
Gewalt, Transport- und Verzollungsverzug, Energiemangel und dergleichen.
Verzugsstrafen und sonstige wegen Lieferverzögerung begründete
Schadenersatzansprüche sowie Rücktritt des Bestellers ohne Setzung einer
angemessenen Nachfrist mit rekommandiertem Schreiben sind ausgeschlossen.
Erfüllung und Gefahrenübergang: Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der
Lieferung ab Werk des Verkäufers auf den Käufer über, unabhängig davon, wer die
Transportkosten trägt.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das verlängerte Eigentumsrecht am
Kaufgegenstand bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung vor. Im
Falle der Weiterveräußerung der im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren
durch den Käufer im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes tritt der Käufer
schon jetzt bis zur Tilgung der Kaufpreisforderung die ihm aus der Veräußerung
zustehenden Rechte gegen seinen Abnehmer an den Verkäufer ab und hat diese
Abtretung in seinen Büchern ersichtlich zu machen.
Gewährleistung: Ein Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Käufer die
auftretenden Mängel unverzüglich schriftlich dem Verkäufer anzeigt, der bei
Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels nach seiner Wahl die
mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile ersetzen oder nachbessern kann.
Abgelehnte Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens ein Monat nach
schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer. Darüber
hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auch Schadenersatzansprüche
jeder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vom Verkäufer vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Haftung: Soweit nach dem Gesetz und nach diesen Lieferbedingungen überhaupt eine
Haftung des Verkäufers besteht, bleibt sie auf Schäden, die am Gegenstand der
Leistung selbst entstehen, beschränkt. Jeder andere, darüber hinausgehende
Schadenersatzanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Reise- bzw.
Aufenthaltskosten: Für Arbeit außerhalb der Stadt Saalfelden wirdverrechnet:
Pro Km mittels PKW
€ 0,50; Pro Km Mitfahrer€ 0,05;
Sonstige Reisekosten (Taxi, Bahn, Flugzeug, etc.) lautBeleg; Aufenthaltskosten: laut amtlichen
Tagessätzen; Nächtigungskosten: laut amtlichen Sätzen bzw. laut Beleg
Urheberrechte: Sämtliche Urheberrechte an den von der Gaßner&Manz GmbH erstellten
Prüf- und Überwachungsberichten, Zertifikaten, Gutachten, Berechnungen und
dergleichen verbleiben bei der Gaßner&Manz GmbH. Die Weitergabe, Verwertung
und/oder Veröffentlichung der Leistung über den vertraglich, festgelegten Zweck
hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gaßner&Manz GmbH.
Bei Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung ist der Kunde
für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er hat die Gaßner&Manz
GmbH insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
Gerichtsstand, anwendbares Recht: Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht
der Republik Österreich. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich
zuständige Gericht, Bezirksgericht Saalfelden, ausschließlich örtlich
zuständig. Dies gilt für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zur Zeit der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Abweichende
Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form
bindend.
Datenspeicherung: Die Gaßner&Manz GmbH ist berechtigt, von den ihr zur Verfügung
gestellten Unterlagen Kopien herzustellen und zu ihren Akt zu nehmen und Daten
des AG und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in einer
elektronischen Datenverarbeitungsanlage im Rahmen des Datenschutzes (§22 DSG)
zu speichern.
Salvatorische Klausel:
Unwirksame Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigen die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien kommen im Falle der
Unwirksamkeit einer Klausel dieser Vereinbarung überein, diese durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt